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Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur / -in

Aus-/ Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur

Diese Seite wurde in Zusammenarbeit mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf erarbeitet.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für Ihr Interesse an der o.g. Aus- bzw. Fortbildung und geben Ihnen hier die Möglichkeit, sich zu informieren.

Sollten Sie eine Bewerbung in Betracht ziehen, so bitten wir Sie, sich zunächst an die „Lebensmittelüberwachungsbehörden" in den Städten und Kreisen zu wenden (z.B. Ordnungsamt/Veterinäramt/ Lebensmittelüberwachungsamt). Diese sind für die Einstellung und Ausbildung zuständig und geben Ihnen weitere Informationen über Einstellungsmöglichkeiten, Vergütung etc.

Wenn Sie einen Ausbildungsplatz erhalten, werden Sie über diese Dienststelle zum theoretischen Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf angemeldet. Die theoretische Aus- bzw. Fortbildung ist in der neuen Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17.08.2001 bei den „Zugangsvoraussetzungen" sowie der Lehrgangsdauer verändert worden (s. hierzu die Verordnung). Der theoretische Lehrgang wird in Blöcken durchgeführt und findet einmal jährlich in Düsseldorf statt.

Über evtl. Reha/Umschulungsmaßnahmen entscheidet allein das Arbeitsamt nach Prüfung jeden Falles.

Für weitere Fragen zur theoretischen Ausbildung steht Ihnen die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen gern zur Verfügung.

Dokumente

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Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001

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Erstellungsdatum: 14.09.2010
Änderungsdatum: 14.09.2010
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Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß • 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV)

Informationen zur Ausbildung des Lebensmittelkontrolleurs/ Lebensmittelkontrolleurin Informationen zur Ausbildung des Lebensmittelkontrolleurs/ Lebensmittelkontrolleurin

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Erstellungsdatum: 14.09.2010
Änderungsdatum: 14.09.2010
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Stand: August 2009
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Telefon: 02 11/3 10 96-0

Anforderungsprofile für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs Anforderungsprofile für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs

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Erstellungsdatum: 14.09.2010
Änderungsdatum: 14.09.2010
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§ 2 Anforderungsnachweis (LKonV)
 
(1) Die Anforderungen nach § 1 erfüllt, wer in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes vermittelt,
  1. eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf bestanden hat und
  2. einen erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs nach § 3 nachweist.
(2) Die zuständigen obersten Landesbehörden können
  1. Bedienstete im Polizeivollzugsdienst,
  2. Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren oder
  3. Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben,
den Personen nach Absatz 1 Nr. 1 gleichstellen. Absatz 1 Nr. 2 bleibt unberührt.